Rechtsprechung
   BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 702/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4205
BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 702/03 (https://dejure.org/2003,4205)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.2003 - 1 BvR 702/03 (https://dejure.org/2003,4205)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 2003 - 1 BvR 702/03 (https://dejure.org/2003,4205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,4205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32
    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Wahrung der Rechte eines Bewerbers um eine ausgeschriebene Anwaltsnotarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eilrechtsschutz bei der Besetzung von Anwaltsnotarstellen; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Grundsatz des fairen Verfahrens; Schwere Nachteile im Sinne des § 32 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 110
  • NJW 2003, 3043
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 702/03
    Das widerspräche dem aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 78, 123 ).
  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 39/02

    Gerichtliche Überprüfung der Zahl der ausgeschriebenen Notarstellen;

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 702/03
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2003 - NotZ 39/02 -,.
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 702/03
    Deshalb ist eine Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. hierzu BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRpr).
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 10.04.2003 - 1 BvR 702/03
    Deshalb ist eine Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. hierzu BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRpr).
  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen weiteren Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Amtspflichtverletzung vom 10. April 2003 (Nichtbeachtung der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2003, 1 BvR 702/03) entsteht.

    Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03) wurden die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (31. März 2003 - NotZ 39/02) und des Oberlandesgerichts Stuttgart (8. Oktober 2002 - Not 2/02) aufgehoben und die Auswahlentscheidung des Justizministeriums vom 18. März 2002 für verfassungswidrig erklärt (K 12, Blatt 37 d.A.).

    Die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht am 26. Oktober 2004 nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2207/04), da der Kläger bereits aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03) eine fachgerichtliche Überprüfung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs in materieller Hinsicht erreichen könne (K 15, Blatt 40 d.A.).

    Das Landgericht hat die Klage auf Zahlung von 179.672,70 EUR (Verdienstausfall für die Jahre 2004 und 2005 sowie Kosten, vgl. oben S. 8) und Feststellung der weitergehenden Schadensersatzpflicht aus der Amtspflichtverletzung vom 10. April 2003 wegen der Nichtbeachtung der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2003 (1 BvR 702/03) nach der Vernehmung von Zeugen abgewiesen, da es an einem Ursachenzusammenhang zum geltend gemachten Schaden fehle.

    Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen weiteren Schaden zu ersetzen, der daraus resultiert, dass das beklagte Land bei der Auswahl der Bewerber auf die im Staatsanzeiger B-W am 19. November 2001 ausgeschriebenen sechs Anwaltsnotarstellen für den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart verfassungswidrige Auswahlkriterien zugrunde gelegt hat, die daraufhin zu Gunsten des Klägers ergangene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2003 (1 BvR 702/03) unberücksichtigt gelassen hat und deshalb die sechs ausgeschriebenen Stellen nach verfassungswidrigen Kriterien mit sechs anderen Bewerbern besetzt hat.

    Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen weiteren Schaden, der dem Kläger aus der Amtspflichtverletzung vom 10. April 2003 (Nichtbeachtung der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2003, 1 BvR 702/03) entsteht, zu ersetzen.

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03) waren die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 31. März 2003 (NotZ 39/02), des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 8. Oktober 2002 (Not 2/02) und die Verfügung des Justizministeriums vom 18. März 2002 wegen eines Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes rechtswidrig (zu den Einzelheiten wird auf den Abdruck der Entscheidung Bezug genommen: K 12, Blatt 37 d.A.).

    Das Bundesverfassungsgericht führt im dazugehörigen Beschluss zwar aus, die Rechte des Klägers seien bereits im Beschluss vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03) festgestellt worden.

  • BGH, 10.08.2004 - NotZ 28/03

    Anfechtung der Ernennung eines Mitbewerbers zum Notar bei Nichtbeachtung einer

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers erließ das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2003 eine einstweilige Anordnung (1 BvR 702/03 - veröffentlicht in NJW 2003, 3043).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht